Der German Accelerator unterstützt die vielversprechendsten deutschen Startups bei der internationalen Expansion. An den Innovationsstandorten San Francisco, Silicon Valley, New York, Boston und Singapur begleitet unser Team aus erfahrenen Experten und Mentoren die ausgewählten Firmen aktiv mit lokalem Know-how sowie verschiedenen intensiven Workshop- und Trainings Angeboten.
Programmteilnehmer erhalten zudem kostenfreie Büroräume sowie direkten Zugang zu unserem globalen Netzwerk aus Partnern und Investoren. Unsere Programme werden auf die individuellen Bedürfnisse der jeweiligen Startups zugeschnitten, um ihnen zu einem erfolgreichen internationalen Markteintritt zu verhelfen. Wir nehmen keine Unternehmensanteile und unsere Angebote sind kostenfrei – mit Ausnahme von “Next Step”, unser “Market Discovery-Programm” für den asiatischen Raum.
Seit dem Start 2012 haben mehr als 290 Startups eines unserer Programme erfolgreich durchlaufen und bisher mehr als US$ 4,9 Milliarden an Finanzierung erhalten. Der German Accelerator wird von der German Entrepreneurship GmbH betrieben und vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) finanziert. Weitere Infos unter www.germanaccelerator.com.
1. Im ersten Schritt gibt es einen kurzen Fragebogen mit ungefähr 10 Fragen. Außerdem werden Bewerber gebeten, ihr Pitchdeck hochzuladen. Die Bewerbungen werden von unserem Auswahlkomitee je nach Programm 3 bis 6 Mal pro Jahr geprüft. Bitte informieren Sie sich auf der Website (www.germanaccelerator.com/apply-now) über die kommenden Bewerbungsfristen.
2. Je nach Programm werden die Bewerber in der zweiten Runde gebeten, ein Bewerbungsvideo zu erstellen oder einen detaillierten Fragebogen auszufüllen.
3. Im letzten Schritt pitchen die Bewerber live vor unserem Auswahlkomitee. Im anschließenden Q&A werden tiefergehende Fragen zu Business Model und Co. gestellt.
● Gesellschaft in Deutschland: Ihr Unternehmen muss in Deutschland gegründet worden sein
● Akzeptierte Rechtsform: Akzeptierte Rechtsformen sind UG, AG, GmbH, GmbH & Co. KG. Im Einzelfall berücksichtigen wir auch GbRs
● EU-De-Minimis-Beihilferegelung: Ihr Unternehmen muss unter der Grenze der EU-De-Minimis-Beihilferegelung liegen