EXIST-Women

Accelerator-Programm

Petra Ivanda-Meyerdierks

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Was wir bieten:
Workshops
Coaching
Mentoring
Netzwerk

Programmdetails

Bezeichnung
Inkubator
Schwerpunkte
Ort
Düsseldorf
Unternehmensphase
Pre-Seed
Branchen
Alle Branchen
Bewerbungsfristen
Bewerben können sich alle Interessentinnen bis zum 25. Januar bei uns am CEDUS.
schwerpunkte
Nächste veranstaltungstermine
Dauer des Programms
9 Monate
Commitment
Geförderte Frauen können Absolventinnen, Wissenschaftlerinnen, Studentinnen sowie Frauen mit Berufsabschluss sein. – Studentinnen, die sich beteiligen, müssen vor der Bewilligung der Förderung mindestens die Hälfte der geforderten Studienleistungen erbracht haben. – Für die Überbrückung einer Zeitdauer von drei Monaten, in der entweder kein Einkommen erzielt wird oder maximal zwanzig Stunden pro Woche einer Erwerbsarbeit nachgegangen wird, ist die Gewährung eines Stipendiums mög- lich. Eine Kombination des Stipendiums mit einem anderen Förderprogramm zur Finanzierung des Lebensunter- halts ist nicht möglich. – Entgeltliche Nebentätigkeiten im Umfang von mehr als zwanzig Stunden pro Woche sind für den Zeitraum der Stipendienbezüge ausgeschlossen. – Die Gründung einer Kapitalgesellschaft im Verlauf der Förderung ist zulässig, darf jedoch bei Projektbeginn noch nicht erfolgt sein und ist strikt vom geförderten Projekt an der Hochschule beziehungsweise Forschungseinrichtung und den geförderten Personen zu trennen. Produktentwicklungen im Auftrag oder im unmittelbaren Interesse Dritter sind unzulässig und von der Förderung ausgeschlossen. – Wenn eine Gründerin bereits eine andere EXIST-Gründungsförderung oder eine Landesförderung für innovative Gründungen in Anspruch genommen hat oder in Anspruch nimmt, ist eine Förderung durch EXIST-Women nicht mehr möglich.
Träger
Projekträger Jülich; EXIST ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

Finanzen

Höhe der Kosten für die Teilnahme
keine
Art der finanziellen Förderung
Dreimonatiges Stipendium i.H.v. bis zu 3.000 € pro Monat (je nach Bildungsabschluss); 2.000 Euro Sachmittel
Höhe der finanziellen Förderung
Höhe der abzutretenden Anteile/Equity
Kapitalgesellschaft

Bewerbung

Ablauf des Bewerbungsprozesses

Jetzt bewerben und gemeinsam durchstarten! Hier der Link zur Anmeldung: https://www.cedus.hhu.de/exist-women-gezielte-foerderung-fuer-gruenderinnen Da die Plätze begrenzt sind, erfolgt die Auswahl in einem zweistufigen Bewerbungsverfahren.

Sonstige Unterstützer
Dauer der Teilnahme
Teilnahme als Einzelperson
Ja
Maximales Alter des Start-ups
Keine Beschränkung
Geförderte Stages
Bewerbungsbedingungen und Voraussetzungen

An Absolventinnen (der Abschluss kann auch länger als 5 Jahre her sein), Wissenschaftlerinnen, Studentinnen (Bachelorabschluss oder ≥ Hälfte der Studienleistungen erbracht) und an Frauen mit Berufsausbildung und Bezug zur Hochschule, die sich für das Thema Gründung interessieren und an einem 12-monatigen Qualifizierungsprogramm teilnehmen wollen. Die Teilnahme ist auch studien- oder berufsbegleitend möglich. Eine konkrete Gründungsidee kann, muss aber nicht vorhanden sein. Gefördert werden auch Ideen, die nicht wissens- oder forschungsbasiert sind, aber auf eine spätere wirtschaftliche Tätigkeit ausgerichtet sind. Von der Förderung ausgeschlossen sind Frauen, die zuvor schon eine Gründungsförderung des Bundes oder der Länder erhalten haben.

Commitment
Geförderte Frauen können Absolventinnen, Wissenschaftlerinnen, Studentinnen sowie Frauen mit Berufsabschluss sein. – Studentinnen, die sich beteiligen, müssen vor der Bewilligung der Förderung mindestens die Hälfte der geforderten Studienleistungen erbracht haben. – Für die Überbrückung einer Zeitdauer von drei Monaten, in der entweder kein Einkommen erzielt wird oder maximal zwanzig Stunden pro Woche einer Erwerbsarbeit nachgegangen wird, ist die Gewährung eines Stipendiums mög- lich. Eine Kombination des Stipendiums mit einem anderen Förderprogramm zur Finanzierung des Lebensunter- halts ist nicht möglich. – Entgeltliche Nebentätigkeiten im Umfang von mehr als zwanzig Stunden pro Woche sind für den Zeitraum der Stipendienbezüge ausgeschlossen. – Die Gründung einer Kapitalgesellschaft im Verlauf der Förderung ist zulässig, darf jedoch bei Projektbeginn noch nicht erfolgt sein und ist strikt vom geförderten Projekt an der Hochschule beziehungsweise Forschungseinrichtung und den geförderten Personen zu trennen. Produktentwicklungen im Auftrag oder im unmittelbaren Interesse Dritter sind unzulässig und von der Förderung ausgeschlossen. – Wenn eine Gründerin bereits eine andere EXIST-Gründungsförderung oder eine Landesförderung für innovative Gründungen in Anspruch genommen hat oder in Anspruch nimmt, ist eine Förderung durch EXIST-Women nicht mehr möglich.

Petra Ivanda-Meyerdierks

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